Für Schüler können Eltern auf Antrag bereits die Präsenzpflicht aufheben und unter Anwendung des Kinderkrankengeldes zu Hause betreuen. Eltern von Kindern in Kindertagesstätten (o.Ä.) haben der Zeit nicht diese Möglichkeit, da es keine behördliche Empfehlung gibt und somit kein Kinderkrankengeld für die Betreuung in Anspruch genommen werden kann. Gleichwohl sind Kindergartenkinder im besonderen Maße der Ansteckungsgefahr ausgesetzt, da es für Kitas, anders als in den Schulen, keine Testpflicht gibt und die Kinder auch weder Masken tragen, noch Abstand halten (können). Durch eine behördliche Empfehlung können Eltern unter Abwägung aller individueller Faktoren selbst entscheiden, ob die Kinder weiter betreut werden sollen oder zum Infektionsschutz der Einrichtung fern bleiben.
Antrag: | Dringlichkeitsantrag: Der Pandemie entgegentreten: wirkungsvoll, entschlossen und planvoll |
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Antragsteller*in: | Christian Sinner (KV Magdeburg) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Eingereicht: | 26.11.2021, 22:06 |
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