Veranstaltung: | 45. Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt |
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Tagesordnungspunkt: | 10. Meinungsbild zum Zwischenergebnis Projektgruppe Satzung und Struktur |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 18.10.2021) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 26.10.2021, 14:23 |
M1: Meinungsbild zu Modellen des zukünftigen Landesvorstands
Antragstext
Der Landesparteitag möge eines der folgenden Modelle als Meinungsbild
beschließen:
Die bildliche Darstellung folgt.
Begründung
Die Satzung unserer Partei ist die Grundlage unseres politischen und rechtlichen Handelns. Aufgrund des nicht unerheblichen Zuwachses an Mitgliedern, der Änderungen von rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Ereignissen ist uns bewusst, dass unsere Satzung einer Erneuerung bedarf.
Schon 2018 hatte der Landesdelegiertenrat in Schönebeck die Einsetzung zweier Kommissionen beschlossen, die nach der entsprechenden Arbeit die Satzung evaluieren sollten. Auf dem Landesparteitag 2019 wurde dann beschlossen, dass eine Projektgruppe „Satzung und Struktur“ einzuberufen ist, die die Aufgaben übernimmt. Seit September 2020 hat diese Projektgruppe ihre Arbeit aufgenommen. Dabei wurden bis zum jetzigen Stand bereits viele Änderungen in der Satzung oder den satzungsnahen Regelungen vorgenommen. Insbesondere die dringenden rechtlichen Fragen sind den aktuellen Erfordernissen unserer Zeit angepasst.
Bevor allerdings ein Entwurf einer Satzung mit der Landespartei diskutiert werden kann, ist es aus Sicht der Projektgruppe und des Landesvorstandes nötig, die wichtige Frag zu stellen, wie denn die Leitung unseres Landesverbandes aussehen soll. Aus der Zusammensetzung des Landesvorstandes ergeben sich unterschiedliche Aufgabenprofile und Folgerungen für die nachgeordneten Parteiorgane. Um dieser wichtigen Entscheidung Raum zur Klärung zu geben, hat schlägt die Projektgruppe „Satzung und Struktur“ sowie der Landesvorstand zwei Modelle eines zukünftigen Landesvorstandes vor, die in einem Meinungsbild auf dem Landesparteitag abzustimmen sind.
Beiden Modellen ist gemein, dass im Landesvorstand ein geschäftsführender Landesvorstand im Sinne des § 11 Absatz 4 Parteiengesetz gebildet wird. Diesem gehören neben den Landesvorsitzenden auch die*der Landesschatzmeister*in an. Die Notwendigkeit, dass ein geschäftsführender Landesvorstand die aktuellen, laufenden und besonders dringlichen Geschäfte des Landesverbandes regelt, hat sich in den letzten Jahren deutlich gemacht. Darüber hinaus soll es in beiden Modellen ein KVV-Treffen geben, welches in dieser Form institutionalisiert ist.
Im Modell 1 („Großer LaVo“) besteht ein erweiterter Landesvorstand aus Basismitgliedern, die als Beisitzer*innen gewählt werden, sowie aus 2-3 Mitgliedern, welche sich in politischen Mandaten oder Ämtern befinden. Hierbei kann einer politische Abstimmung Rechnung getragen werden. Die Mitglieder mit Amt oder Mandat werden dabei aus der Landtagsfraktion, der Regionalgruppe im Deutschen Bundestag und möglichen Landesminister*innen entsendet. Auch wenn das entsendende Organ ein Vorschlagsrecht hat, so sind diese Mitglieder auf dem Landesparteitag zu wählen.
Das Modell 2 („Parteirat“) besteht aus einem geschäftsführenden Landesvorstand (siehe oben), aus einem erweiterten Landesvorstand, mit 4 Basismitgliedern als Beisitzer*innen, sowie einem Parteirat.
Der Parteirat soll sich wie folgt zusammensetzen:
- 7 x Menschen, die haupt- oder teilhauptamtlich Politik machen. (Landesvorsitzende, Landesschatzmeister*in, Abgeordnete aus dem Landtag, Bundestag oder Europäischen Parlament sowie mögliche Landesminister*innen)
- 4 x Mitglieder erweiterten Landesvorstandes
- Basismitglieder aus den Kreisverbänden und der Grünen Jugend in Anzahl, dass die Gesamtzahl von 15 Mitgliedern im Parteirat erreicht ist
Die Aufgabenverteilung liegt hierbei vor allem zwischen dem geschäftsführenden Landesvorstand (siehe oben), dem erweiterten Landevorstand und dem Parteirat. Der erweiterte Landesvorstand soll die politische Handlungsfähigkeit sowie die Umsetzung der strategischen Ausrichtung sicherstellen und stellt Sprecher*innen für die wichtigsten politischen Handlungsfelder (Mitgliederbetreuung, Vielfalt, Landesfachgruppen, Kreisverbände u.ä). Der Parteirat soll die Aufgabe haben, ein Abstimmungsgremium zwischen den politischen Handlungsträger*innen und der Basis zu sein und soll die politischen Leitlinien festlegen.
Diese beiden Modelle sollen als Grundlage dafür dienen, dass die Projektgruppe „Satzung und Struktur“ sowie der Landesvorstand die Folgerungen für weitere Gremien betrachten und in einem Satzungsentwurf vorschlagen kann.
Kommentare
Thomas Präger:
Michael Stöneberg:
Wieviele Basismitglieder könnten überhaupt in den 'großen LaVo' gewählt werden? Anders gefragt: würde sich bei den Modellen das Zahlenverhältnis zwischen hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen unterscheiden?
Michael Stöneberg: