Veranstaltung: | 45. Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt |
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Tagesordnungspunkt: | 13. Haushalt und Finanzen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 26.10.2021) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 27.10.2021, 16:19 |
H1: Nachtragshaushalt 2021
Antragstext
Der Landesparteitag beschließt den vorliegen Nachtragshaushalt 2021.
Begründung
1) Die MdL-Beiträge sind höher als erwartet, da sowohl die Beiträge der Ministerin als auch die der Staatssekretäre ursprünglich nur bis Juni 2021 eingeplant waren, aber bis September 2021 Beiträge eingingen.
2) Der Bundesverband hatte anteilig Mittel aus zwei Großspenden weitergeleitet, sodass wir 101.000 Euro mehr Spenden erhalten haben.
3) Neben den beantragten 50.000 Euro aus dem Solifond, erhielten wir weitere 10.000 Euro aus diesem sowie mehrere Spenden aus anderen Landesverbänden.
4) Aufgrund der planmäßigen Freistellung des Landesgeschäftsführers ist eine Aufstockung der Stunden andere Mitarbeiter*innen notwendig, um die anfallenden Aufgaben bewältigen zu können.
5) Hierunter verbergen sich die Personalkosten für die Regionalgeschäftsführer*innen sowie der Mitgliederbetreuung. Ursprünglich waren diese in Zeile 37c, als Ausgabe für die Strukturfördermittel, zu finden. Der Übersicht halber und für ein leichteres Controlling sollen diese Personalkosten künftig unter Personal Zeile 12a auftauchen.
6) Für die Einstellung einer neuen Landesgeschäftsführung sowie die Überarbeitung und Verlängerung der bestehenden Verträge wurde anwaltliche Beratung in Anspruch genommen. Da rechtliche Beratungen bisher im Haushalt nicht eingeplant waren, wurde ein neuer Posten geschaffen.
7) Aufgrund der Coronapandemie sind die Kosten für hybride und coronakonforme Parteitage gestiegen.
8) Wie 5) - hierunter befinden sich ausschließlich Sachaufwendungen, wie Handyverträge für beide Regionalgeschäftsführer*innen und die Mitgliederbetreuung.
9) Bei der Beitragsabführung der MdB-Beiträge an den Bundesverband wurde immer eine falsche Höhe angenommen und diese Summe muss daher an den Ist-Stand angepasst werden.
10) - 13) Die Änderungen 10) - 13) sind Abführungen an den Bundesverband, die wir bei der Grundfinanzierung über den Vorwegabzug zahlen. Bisher wurden diese im Haushalt indirekt dargestellt, indem bei den Einnahmen (Zeile 6) nur die tatsächlich eingegangene Summe dargestellt wurde. Da sich die Grundfinanzierung der Kreisverbände aufgrund der tatsächlich zustehenden Höhe der GF errechnet, muss diese im Haushalt auf der Einnahmen-Seiten dargestellt werden und die Abzüge auf der Ausgaben-Seite.
14) Für den Bundestagswahlkampf sind überplanmäßig Ausgaben in Höhe von ca. 15.000 Euro entstanden, die durch die Mehreinnahmen gedeckelt wurden.
15) Für den Landtagswahlkampf sind überplanmäßige Ausgaben in Höhe von ca. 175.000 Euro angefallen, die ebenfalls durch die Mehreinnahmen möglich waren. Die vier größten Mehrausgaben waren: Der Radiowerbespot, die „digital out of home“-Werbung (digitale Werbeanzeigen), die Stellvertretung für den im März ausgefallenen Presse- und Öffentlichkeitsreferenten sowie diverse digitale und hybride Veranstaltungsformate.
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